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Zutrittsrechte mit Assistenzhunden

Dialogo Ursprung

Die Sache mit den Zutrittsrechten mit Assistenzhunden ist gar nicht so einfach.

Unsere Rechtsprechung für das Mitführen von Assistenzhunden könnte in Deutschland an einigen Stellen nämlich viel klarer formuliert sein.
Wir AusbilderInnen vom Diabetikerwarnhundnetzwerk sind zwar keine Juristen, aber in wenigen Worten zusammengefasst verstehen wir die Sache mit den Zutrittsrechten so:

1. Die deutsche Hygieneverordung sieht keine Bedenken für das Mitführen von Assistenzhunden in Lebensmittelgeschäften und anderen Orten, an denen auch sonst Publikumsverkehr zugelassen ist.
2. Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) hat aus hygienischer Sicht in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Assistenzhunden in Praxen und Krankenhausräume.
3. Das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe steht über dem Hausrecht einzelner Ladenbesitzer.

Damit könnt ihr argumentieren, wenn Euch mit Eurem Diabetikerwarnhund der Zutritt mal verweigert werden sollte.
Manchmal kann es helfen, sich und den Hund vorab anzumelden, damit vor Ort beschäftigte Menschen schonmal vorbereitet sind. Das geht aber natürlich nicht immer
Ganz bestimmt aber hilft in solchen Situationen, denjenigen Menschen, die Bedenken äußern, die Sache zu erklären und damit immer wieder aufs Neue Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
So kommen wir der berechtigten Traumvorstellung, dass Assistenzhunde bei Behördengängen, beim Einkaufen oder beim Besuch im Kino ganz selbstverständlich willkommen sein sollten, jeden Tag ein Stückchen näher.

Wer es ganz genau wissen möchte kann auch mal auf den Seiten von www.pfotenpiloten.org stöbern 
Die Menschen von Pfotenpiloten haben dort eine umfangreiche Sammlung mit Quellen und Nachweisen von Gesetzestexten und Rechtsprechungen zusammengetragen.
Außerdem könnt ihr dort die schönen Aufkleber für eine bundesweite Zutrittskampagne bekommen, und damit die Geschäfte und Orte, die ihr mit Euren Assistenzhunden besucht habt, ausstatten.