Teststreifen: Keine Obergrenze bei Insulinpflicht
Ein Artikel von Stephan Soutschek (www.diabetes-ratgeber.net),
aktualisiert am 24.04.2014
„Es liegt damit nun erstmals eine klare und unmissverständliche Bestätigung einer offiziellen Stelle vor, dass es keine Obergrenze zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Behandlung von insulinpflichtigen Diabetes-Patienten gibt“, schreibt Ebert auf seiner Seite www.diabetes-forum.de. Dort lässt sich auch der Briefwechsel nachlesen.
Blutzuckerteststreifen: Unsicherheit bei Ärzten
Blutzucker messen gehört für viele Menschen mit Diabetes zum Alltag. Gerade wer zur Behandlung der Zuckerkrankheit Insulin spritzt, ist darauf angewiesen, regelmäßig seine Werte zu kontrollieren, um zum Beispiel Unterzuckerungen zu vermeiden. Wie häufig jemand messen muss, hängt stark vom Einzelfall ab – und damit auch die Anzahl der dazu benötigten Blutzuckerteststreifen.
Bei vielen Ärzten besteht aber Unsicherheit, wie viele Teststreifen sie Patienten verordnen dürfen. Das liegt vermutlich auch daran, dass offizielle Informationen der Krankenkassen oft so formuliert sind, dass Ärzte sie missverstehen. Ist dort von einem „Orientierungsrahmen“ von etwa 400 Teststreifen pro Quartal die Rede, fürchten viele Ärzte, die Kosten selbst übernehmen zu müssen, wenn sie mehr verschreiben.
Aussage gilt bundesweit
Das müssen sie aber nicht, hält die Deutsche Diabetes Gesellschaft fest. „Die Arznei- und Hilfsmittelversorgung ist bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, es gibt insoweit daher keine länderspezifischen Unterschiede. Die vorliegende Auskunft der KV Westfalen-Lippe gilt daher bundesweit“, betont Ebert.
Anders sieht es bei Patienten aus, die nicht Insulin spritzen müsssen. In ihrem Fall ist die Verordnung von Teststreifen nur im Ausnahmefall möglich und ist dann auf 50 Streifen pro Behandlungssituation gedeckelt. Eine solche Behandlungssituation, die vermehrte Blutzuckerkontrollen notwendig macht, kann ein neues Diabetes-Medikament sein, das ein Patient erhält, oder eine Erkrankung mit Fieber, die die Werte durcheinander bringt. Betroffene müssen ihren Bedarf mit dem behandelnden Arzt abklären. Derartige Behandlungssituationen können auch mehrmals im Quartal auftreten.
Quellen: Deutsche Diabetes Gesellschaft, www.diabetes-forum.de